Ständiger Aufenthalt aussehalb Griechenlands

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serigor

83, Männlich

Beiträge: 4

Ständiger Aufenthalt aussehalb Griechenlands

von serigor am 02.02.2013 09:47

Es soll, schon wieder , ein neues Gesetz geben die allen ,die mit Gr zu tun haben Finanzamt (DOY) verpfichtet nachzuweisen ,dass die ständig ausserhalb GRs leben.
Also wieder "lola rent "für den Gr, Stadt spielen 
Weiss jeamand von Euch über dieses Gesetz bescheid?
Welche Nr hat das Gesetz?

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Catalina
Gelöschter Benutzer

Re: Ständiger Aufenthalt aussehalb Griechenlands

von Catalina am 02.02.2013 23:07

Bist du Ausländer und hast eine Immobilie in GR?
Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Natürlich mußt du dem Finanzamt nachweisen, dass du z.B. nicht ständig in Griechenland lebst, denn sonst hättest du noch ganz andere Pflichten. Und du meinst vermutlich das Gesetz, wo geprüft wird, ob du mit einem "fiktiven" Einkommen besteuert wirst oder nicht. Es liegt doch in deinem eigenen Interesse, die richtige Auskunft zu geben.

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serigor

83, Männlich

Beiträge: 4

Re: Ständiger Aufenthalt aussehalb Griechenlands

von serigor am 03.03.2013 10:48

Katerina, es geht um den Nachweiss des ständigen Wohnsitzes aussehalb von Gr. Das nachzuweisen kann man nur über das Konsulat erreichen.
Dazu braucht man eine Anmeldebestätigung und eine Bescheinigung des  deut.Finanzamtes die heisst: Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland.
Das alles wird seit kurzem in Gr gerfordert, näheres findest du in ΠΟΛ 1142 31.5.2012 και ΠΟΛ 1145^12
Dazu braucht man die Taxis Formulare M7 und M1.
Gut beschrieben wird die Priozedur unter www.rnews.gr.
Wie es jetzt gehandhabt wird ist es auch zu empfehlen , dass man kein Bankkonto mehr in Gr hat.
Hofentlich hast du mich jetzt verstanden.

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Elvira
Gelöschter Benutzer

Re: Ständiger Aufenthalt aussehalb Griechenlands

von Elvira am 04.09.2014 12:54

Hallo Serigor und alle anderen die sich auskennen,

das ist ein Thema dass mich auch interessiert. Leider ist mein griechisch sehr mangelhaft und ich verstehe kein Wort was auf der Seite www.rnews.gr steht.

Meine Frage an Sie: Was muss ich machen um mich als "ständig ausserhalb GRs lebend" anzumelden? Ich bin bisher in GR wohnhaft gemeldet und habe eine Steuererklärung dort abgegeben.

Aber viel wichtiger ist: Welche Nachteile und Vorteile ergeben sich daraus, wenn man wie ich eine Wohnung in GR (leerstehend) besitzt und sich in GR abmeldet. Ich wohne dauerhaft in D.

Es wäre schön, wenn jemand Rat weiß.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 04.09.2014 12:57.

Elvira
Gelöschter Benutzer

Re: Ständiger Aufenthalt aussehalb Griechenlands

von Elvira am 07.05.2015 15:04

Hallo an alle die das Thema auch angeht.

Ich lebe in D bin aber in GR gemeldet. Habe in Gr Besitz aber kein Einkommen. Bisher wurde meine Steuererklärung in GR gemacht. Ich möchte das gerne ändern und mich als im Ausland lebenden Griechen beim Athener Finanzamt registrieren.


Meine Fragen:
1. Welche Nachteile zieht das mit sich. Ich habe irgendetwas von wegfallenden Freibeträgen gelesen. Gibt es da noch mehr?

2. Wenn ich angebe, dass ich schon seit Jahren in D lebe und auch hier in D Steuern bezahle, aber auch in GR meine Steuererklärung gemacht habe, muss ich dann mit Strafen rechnen?    

3. Kann ich das verheimlichen, und behaupten ich lebe erst seit letztem Jahr in D.

4. Welche Formulare muss ich für die Änderung ausfüllen.   

5. Kann mir jemad einen Antwalt in D empfehlen, der sich um meine Sachen in GR kümmert und nicht überteuer ist? 


Ich brauche dringend Hilfe, es wäre toll wenn ich Antworte bekäme.     

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serigor

83, Männlich

Beiträge: 4

Re: Ständiger Aufenthalt aussehalb Griechenlands

von serigor am 17.05.2015 13:38

endschuldige ,dass ich soOOOOOOOOOOOOO spät antworte.1

Zur Zeit ist es so, aber bei den Griechen weiss man nicht für wie lange, dass du keine EK in griechenland machen muss, wenn du in Gr kein Einkommen hast, was bei dir zutrifft.

Dass du hier steuermässig geregelt bist kannst du den Gr Staat mit einer Bescheinigung des Fa deines Wohnsitzes vorlegen und twar wire folgt:

Beim Fa einen Antrag zur Austellung einer Bescheinigung in Steuersachen (Ansässigkeitsbescheinigung9, nach DBA -Griechenland

Art II Absatz 1 Satz 4a.

Wenn du die ofiziel übersetzt und der DOY vorliegst ober bei Bedarf vorlegen muss bist du abgesichert.

Achte bitte darauf ,dass diese FA Bescheinigung nur für das laufende Jahr gild.

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Elvira
Gelöschter Benutzer

Re: Ständiger Aufenthalt aussehalb Griechenlands

von Elvira am 02.06.2015 18:26

vielen Dank für deine Antwort.

Da ich nicht genau weiß, welche Formulare ich benötige, habe ich jetzt einen Steuerberater in GR gesucht. Er will das alles für mich erledigen. Ich muss wohl nicht nur die Ansässigkeitbescheinigung beantragen, sondern auch andere giechische Formulare ausfüllen (Beispiel M1 und M7) 
Mal sehen was passiert.

Leider, weiß ich immer nocht nicht wie ich dem GR Finanzamt erklären soll, dass ich schon immer hier gelebt habe und immer noch hier lebe aber meine Steuererklärung in GR gemacht habe.

Warum soll die Ansässigkeitsbescheinigung nur für das laufende Jahr gelten (also in meinem Fall 2014)?

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