Das Griechen-Darlehen

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zazikilover
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Das Griechen-Darlehen

von zazikilover am 25.05.2010 11:35

Die 80-Milliarden-Euro-Kredit-Vereinbarung zwischen Athen und den Euro-Staaten hat zwei Ausstiegsklauseln. Die ersten drei Jahre braucht Griechenland keine Tilgung zu zahlen.

Berlin Der bis zu 80 Milliarden Euro schwere Darlehensvertrag zwischen den Euro-Staaten und Griechenland kann annulliert werden, wenn die Verfassungsrichter eines betroffenen Landes oder der Europäische Gerichtshof einen Verstoß gegen EU-Recht feststellen. Das geht aus dem 41 Seiten starken Darlehensvertrag hervor, der am Wochenende von bild.de veröffentlicht worden ist. Im Falle eines negativen Richterspruchs werde der Vertrag insgesamt oder nur für das betroffene Land "unverzüglich und unwiderruflich annulliert", heißt es darin. In diesem Fall dürfe von den Griechen aber nicht die sofortige Rückzahlung des Darlehens verlangt werden.

Ohne eine solche Ausstiegsklausel wäre der Vertrag rechtlich nicht einwandfrei gewesen. Dennoch wirft allein schon die Möglichkeit eines Ausstiegs neue Fragen auf: Sollte tatsächlich später einmal ein Verstoß gegen EU-Recht festgestellt werden, stünde Griechenland erneut vor einem Staatsbankrott. Die EU-Verträge verbieten den EU-Staaten im Grunde, einzelne überschuldete Partnerstaaten vor der Pleite zu retten. Allerdings haben die EU-Staaten einen Ausweg gefunden: Indem sie lediglich bilaterale Hilfen für Athen zusagten, umgingen sie diese so genannte "No-Bail-Out"-Klausel der EU-Verträge.

Die Wahrscheinlichkeit eines negativen Richterspruchs scheint daher eher gering zu sein: Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits unlängst den Eilantrag von Euro-Kritikern, darunter der emeritierte Tübinger Volkswirtschaftler Joachim Starbatty, gegen die Griechenlandhilfe abgewiesen.

Der Vertrag mit Griechenland sieht außerdem eine weitere Ausstiegsklausel vor. Sollte eines der Geberländer für das Darlehen an Griechenland selbst höhere Zinsen bezahlen müssen, als es laut Vertrag von den Griechen zurückbekommt, soll es die Zinsdifferenz von den anderen Geberländern ersetzt bekommen. Sind die dazu nicht bereit, könnte das betroffene Geberland seine Beteiligung an der Griechenlandhilfe verweigern.

Dieser Fall könnte etwa für Portugal eintreten: Lissabon hatte in den letzten Wochen bereits kurzzeitig einen höheren Risikoaufschlag auf seine Staatsanleihen bezahlen müssen, als es von den Griechen erwarten kann. Athen wird laut Vertrag fünf Prozent Zinsen für die Darlehen der EU-Staaten bezahlen. Hinzu kommt noch eine "Service-Gebühr" von 0,5 Prozent der Darlehenssumme.

Würde der gesamte deutsche Anteil an dem Rettungspaket von 22,3 Milliarden Euro von den Griechen abgerufen, bekäme die Staatsbank KfW dafür etwa 112 Millionen Euro an Gebühren. Der deutsche Staat würde mehr als 1,1 Milliarden Euro jährlich an Zinsen einstreichen. Allerdings trägt der Steuerzahler das Ausfallrisiko, sollten die Griechen das Darlehen nicht zurückzahlen.

Laut Vertrag haben die Darlehen der EU-Staaten eine maximale Laufzeit von fünf Jahren. Sie sind zunächst bis zu drei Jahre lang ab dem Auszahlungsdatum tilgungsfrei. Vom vierten Jahr der Laufzeit an erhöht sich der Zinssatz um einen Prozentpunkt. Bei Zahlungsverzug droht ein weiterer Aufschlag von zwei Prozentpunkten. Die Griechen müssen die Darlehen "anteilig und gleichrangig" an alle Geberländer zurückzahlen, so der Vertrag. Die Bevorzugung einzelner Staaten ist strikt verboten.

quelle: http://nachrichten.rp-online.de/politik/das-griechen-darlehen-1.76338

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Kefalonitissa
Gelöschter Benutzer

Re: Das Griechen-Darlehen

von Kefalonitissa am 25.05.2010 18:09

Es ist niemals um die "Rettung" Griechenlands gegangen. Es ging immer nur um die Rettung des Geldes/des Kapitals. Und am "spekulierten" Niedergang/Bankrott Griechenlands werden jetzt alle kräftig verdienen (Zinsen, Zinseszins, Service-Gebühren) :-((

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