Ausstiegsklauseln Euro-Länder können Griechen-Rettung stoppen

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zazikilover
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Ausstiegsklauseln Euro-Länder können Griechen-Rettung stoppen

von zazikilover am 24.05.2010 17:06


Bis zu 80 Milliarden Euro bekommt Griechenland von der Euro-Zone - den größten Batzen aus der Bundesrepublik. Aber zu welchen Konditionen? Die Details sind im Vertrag zwischen den 15 Gläubigern und dem südeuropäischen Schuldner geregelt, zwei Ausstiegsklauseln inklusive.

Berlin - Die EU hat zwar inzwischen ein noch viel größeres Hilfspaket zur Stabilisierung der gesamten Euro-Zone verabschiedet. Aber dennoch: Die bereits zuvor gestartete Rettungsaktion für das hochverschuldete Griechenland hat ebenfalls gigantische Ausmaße.
Die Euro-Zone und der Internationale Währungsfonds (IWF) helfen dem südeuropäischen Staat in den kommenden drei Jahren mit bis zu 110 Milliarden Euro aus, um eine Pleite zu verhindern. 30 Milliarden Euro davon trägt der IWF, 80 Milliarden die 15 europäischen Geberländer.

Aber zu welchen Bedingungen bekommen die Griechen das Geld von ihren europäischen Partnern eigentlich? Und was steht sonst noch in den Verträgen zwischen den Gläubigern und dem griechischen Schuldner?

Griechenland kann demnach eine Stundung der EU-Hilfsgelder beantragen, berichtet die "Bild"-Zeitung in ihrer Online-Ausgabe. Die Verträge gestatteten dem Mittelmeerland eine tilgungsfreie Zeit von drei Jahren - beginnend mit der Auszahlung der Gelder, zitierte die Zeitung aus dem Darlehensvertrag und der Gläubigervereinbarung.

KfW könnte gut 110 Millionen Euro Gebühren kassieren

Dem Bericht zufolge haben die Hilfen eine Laufzeit von fünf Jahren. Jede Tranche der von den Euro-Staaten bereitgestellten 80 Milliarden Euro müsse mindestens eine Milliarde Euro umfassen. Ferner sei neben den Zinsen eine "Servicegebühr" von 0,5 Prozent der Darlehenssumme zu zahlen.

Demnach könnten der deutschen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die die Kredite ausreicht, für die auf Deutschland entfallende Höchstsumme von 22,3 Milliarden Euro rund 112 Millionen Euro an Gebühren zufließen. Weiter ist den Angaben zufolge in den Verträgen vereinbart, dass die EU mit einem eigenen Bevollmächtigten die Verwendung der Mittel überprüfen darf.

Darüber hinaus enthält der Vertrag über das Darlehen für Athen zwei Ausstiegsklauseln. Die erste sei für den Fall vorgesehen, dass ein EU-Gericht oder ein Verfassungsgericht in einem der Euro-Länder rechtskräftig entscheidet, dass die gesamte Kreditvergabe an die Griechen gegen EU-Recht oder nationales Recht verstößt. In diesem Fall werde der Vertrag insgesamt oder für das betroffene Land "unverzüglich und unwiderruflich annulliert", heißt es laut "Bild" in dem 42-seitigen Vertrag.

quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,696450,00.html

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